
Hinweis zur Kamerüberwachung
Die gesamte Anlage und Aussenbereich wird Videoüberwacht.
Zweck:
Die Videoüberwachung ist im Sinne des Objektschutzes und des Einbruchschutzes Teil des Sicherheitskonzepts.
Speicherdauer:
Die Aufzeichnungsdauer ist unbegrenzt, die gespeicherten Daten werden nach 30 Tagen automatisch gelöscht, sofern kein sicherheitsrelevantes Ereignis vorliegt.
Ihre Rechte:
Sie haben das Recht, Auskunft über die Sie betreffenden Videoaufnahmen zu erhalten sowie deren Berichtigung oder Löschung zu verlangen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen.
Sie können zudem die Einschränkung der Bearbeitung verlangen oder der Bearbeitung widersprechen, wenn keine überwiegenden Interessen des Verantwortlichen entgegenstehen.
Wir halten uns an die für die Schweiz geltenden Pflichtinformationen DSG/VDSG und der EDÖB-Praxis.
Verantwortliche Stelle und Kontakt für Datenschutzfragen:
Dietrich W. Schmiedke
Dorfstrasse 2
8603 Brüttisellen
Tel. +41 43 234 55 33
Das Sicherheitskonzept [D-108306_01, Rev.1] eine Einsichtnahme ist ausschliesslich auf behördliche Anordnung möglich und zugänglich gemacht.
Quellen und Hinweise:
EDÖB - https://www.edoeb.admin.ch/de/videoueberwachung-durch-private?utm_source=copilot.com
DSFA
